Kinder und Jugendliche aus Familien, die
- Bürgergeld
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Asylbewerberleistungen
- Kindergeld mit Kinderzuschlag oder
- Wohngeld erhalten,
können auch Hilfen für "Bildung und Teilhabe" beantragen.
Welche Leistungen gibt es?
Unter den entsprechenden Voraussetzungen werden folgende Leistungen finanziert:
- Lernförderung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (angeleitete Aktivitäten im Bereich Sport, Kultur, Freizeit)
- das gemeinschaftliche Mittagessen in Kita und Schule sowie in der Kindertagespflege
- Kita- und Schulausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten
- Mittagsverpflegung und Ausflüge im Rahmen der schulischen Ferienbetreuung
- Schüler-Beförderungskosten
- Aufwendungen für den persönlichen Schulbedarf
JobCenter Süd 1 - Bildung und Teilhabe
Bismarckstraße 36, 45128 Essen
Telefon: 0201 88 57 180
Kund*innen vom JobCenter Team Bildung und Teilhabe können zwischen 8:30 und 11:30 Uhr ihren*ihre Sachbearbeiter*in telefonisch auch direkt kontaktieren. Die Durchwahl entnehmen Sie bitte den Ihnen zugehenden Bescheiden oder der Signatur in unseren E-Mails.